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Praktische Denkmalpflege

Beraten, um zu erhalten

Der Bereich Praktische Denkmalpflege befasst sich mit den rechtskräftig unter Schutz gestellten Baudenkmälern. Mit ihrer westfalenweiten Kenntnis und Erfahrung beraten und unterstützen unsere Mitarbeitenden die verschiedenen Akteure dabei, diese Denkmäler zu erhalten.

Aufgaben und Ziele

Die Praktische Denkmalpflege ist dann gefragt, wenn es um Veränderungswünsche an einem Denkmal geht. Sie achtet darauf, dass die historische Substanz und das Erscheinungsbild eines Denkmals präventiv und langfristig erhalten werden. Unsere Mitarbeitenden bringen ihr Fachwissen in die Planung und die Durchführung der jeweiligen Baumaßnahme ein. Praxisnah unterstützen und beraten sie die Städte und Gemeinden bei der Erhaltung und Nutzung von Baudenkmälern. Sie beraten die Eigentümer:innen, Planer:innen und Handwerker:innen vor Ort etwa zur sinnvollen Nutzung, energetischen Optimierung, barrierefreien Erschließung und Pflege des Baudenkmals. Darüber hinaus verfassen sie fachliche Stellungnahmen im Rahmen von denkmalrechtlichen Verfahren, Gutachten für Gerichte oder Förderverfahren.

Ein Fachmann demonstriert verschiedene Möglichkeiten zur Ausbesserung von Holzfehlstellen

Maßgeschneiderte Lösungen, die Spaß machen

Nicht immer liegt die Lösung direkt auf der Hand. Im Gespräch mit allen Beteiligten entwickeln wir individuelle, lösungsorientierte und denkmalverträgliche Ideen und Konzepte für das Denkmal.

Mitarbeiter beim Gespräch vor Ort

Wir beraten vor Ort

Wir begleiten die Baumaßnahmen vom Beginn der Planung bis zur Ausführung. Durch unsere Erfahrung und bundesweite Vernetzung geben wir pragmatisch und zeitnah wertvolle Hilfestellungen.

Tischler demonstriert, wie Bohlen gesäubert werden können

Nichts geht ohne das Handwerk

Wir unterstützen den Einsatz qualitativ hochwertiger Werkstoffe, die von Fachhandwerkern nachhaltig und in enger Abstimmung mit uns eingesetzt werden. So entstehen zur Freude aller überzeugende und dauerhaft gültige Ergebnisse.

Rolle in den Verfahren

Bei geplanten Maßnahmen an Baudenkmälern sieht das Denkmalschutzgesetz NRW verschiedene Verfahren vor. Innerhalb dieses Rahmens beraten unsere Mitarbeitenden unter anderem in Gesprächen vor Ort und bewerten die denkmalrelevanten Maßnahmen aus fachlicher Sicht. Danach treffen die Unteren Denkmalbehörden ihre Entscheidungen "nach Anhörung" mit uns, der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen (Denkmalrechtliches Erlaubnisverfahren nach § 9 DSchG NRW).