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Rechtsangelegenheiten

Unser Jurist berät unsere Mitarbeitenden in ihrer täglichen Arbeit in allen denkmalrechtlichen Angelegenheiten und Verfahrensfragen und stellt dabei eine einheitliche Anwendung der gesetzlichen Vorgaben sicher.

Neben der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen betreut er auch die LWL-Archäologie für Westfalen (Bodendenkmalpflege) und das LWL-Museum für Naturkunde (Paläontologische Bodendenkmalpflege).

Aufgaben und Ziele

Die Fachämter werden in Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten regelmäßig beigeladen. Sie geben dort ihre denkmalfachliche Einschätzung über den jeweiligen Streitfall ab. Diese Einschätzung muss weisungsunabhängig sein, damit die Gerichte objektiv tragfähige Entscheidungsgrundlagen erhalten. Das Denkmalschutzgesetz stellt diese wichtige Voraussetzung gesetzlich sicher.

Durch die Teilnahme an den gerichtlichen Verfahren erhält unser Jurist einen sehr detaillierten und aktuellen Überblick darüber, wie sich die Rechtsprechung zum Denkmalrecht und die Entscheidungstendenzen der Verwaltungsgerichte in Westfalen-Lippe entwickeln. Dies ist ein westfalenweites Alleinstellungsmerkmal des LWL, auf das auch die Unteren und Oberen Denkmalbehörden bei Städten, Gemeinden, Kreisen und Bezirksregierungen öfters zurückgreifen und uns um eine rechtliche Einschätzung von Sachverhalten bitten.

Jurist

Dr. Sebastian Heimann

sebastian.heimann@lwl.org

Tel: 0251 591-4050

Porträt