Aufgaben und Ziele
Die Städtebauliche Denkmalpflege hat zum Ziel, dass die Denkmäler mit ihren Wirkungen in städtebaulichen und kulturlandschaftlichen Zusammenhängen in allen öffentlichen Planverfahren angemessen berücksichtigt und als Impulse für Entwicklungen herangezogen werden.
Um dazu beizutragen, beraten wir öffentliche Planungen – von den kommunalen Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen über die Regional- bis hin zur Landesentwicklungsplanung. Als sogenannte "Träger öffentlicher Belange" verfassen wir Stellungnahmen mit denkmalfachlichen Hinweisen zu den jeweiligen Planverfahren. Eine wichtige Grundlage stellen unsere kulturlandschaftlichen Fachbeiträge und die wissenschaftliche Recherche zum baukulturellen und städtebaulichen Erbe dar.
Die Städtebauliche Denkmalpflege unterstützt die Städte und Gemeinden zudem intensiv bei der Erarbeitung von Schutzinstrumenten. Darunter fallen zum Beispiel Denkmalbereichssatzungen und Fachplanungen (Denkmalpflegepläne oder städtebaulich-denkmalpflegerische Rahmenpläne). Wir verstehen uns dabei als Ansprech- und Diskussionspartner aller Planungsbehörden in denkmalfachlichen Fragen.
Gesetzliche Grundlagen
- Die Städtebauliche Denkmalpflege der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen nimmt die Interessen der Denkmalpflege bei Planungen und sonstigen Maßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände oder anderer öffentlicher Stellen als Träger öffentlicher Belange (§ 22 Absatz 4 Nummer 6 DSchG NRW) wahr. Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind nach § 3 DSchG NRW bei allen öffentlichen Planungen und Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen. Auch das Baugesetzbuch verweist auf den in Abwägungsprozessen zu berücksichtigenden Belang von Denkmalschutz und Denkmalpflege (§ 1 Absatz 6 Nummer 5 BauGB) bei der Erarbeitung von Bauleitplänen.
- Gemeinden sollen nach § 30 DSchG NRW Denkmalpflegepläne aufstellen und fortschreiben. Das Denkmalfachamt ist bei dem Prozess zu beteiligen. Die Städtebauliche Denkmalpflege begleitet deren Erarbeitung.
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Die Städtebauliche Denkmalpflege unterstützt zusammen mit dem Referat Inventarisation Kommunen bei der Erarbeitung von Denkmalbereichssatzungen nach § 10 DSchG NRW.