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Städtebauliche Denkmalpflege

Baukulturelles Erbe im Kontext

Wir beraten und unterstützen öffentliche Stellen bei Planverfahren und der Erarbeitung von raumbezogenen Schutz- und Entwicklungsinstrumenten. Dazu erforschen wir die Entwicklung von städtebaulichen Zusammenhängen und stellen deren kulturgeschichtlichen Wert heraus. Damit tragen wir dazu bei, dass die Belange von Denkmalschutz und Denkmalpflege vorausschauend und objektübergreifend in räumliche Entwicklungsprozesse integriert werden.

Blick in die Altstadt von Hattingen

Aufgaben und Ziele

Die Städtebauliche Denkmalpflege hat zum Ziel, dass die Denkmäler mit ihren Wirkungen in städtebaulichen und kulturlandschaftlichen Zusammenhängen in allen öffentlichen Planverfahren angemessen berücksichtigt und als Impulse für Entwicklungen herangezogen werden.

Um dazu beizutragen, beraten wir öffentliche Planungen – von den kommunalen Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen über die Regional- bis hin zur Landesentwicklungsplanung. Als sogenannte "Träger öffentlicher Belange" verfassen wir Stellungnahmen mit denkmalfachlichen Hinweisen zu den jeweiligen Planverfahren. Eine wichtige Grundlage stellen unsere kulturlandschaftlichen Fachbeiträge und die wissenschaftliche Recherche zum baukulturellen und städtebaulichen Erbe dar.

Die Städtebauliche Denkmalpflege unterstützt die Städte und Gemeinden zudem intensiv bei der Erarbeitung von Schutzinstrumenten. Darunter fallen zum Beispiel Denkmalbereichssatzungen und Fachplanungen (Denkmalpflegepläne oder städtebaulich-denkmalpflegerische Rahmenpläne). Wir verstehen uns dabei als Ansprech- und Diskussionspartner aller Planungsbehörden in denkmalfachlichen Fragen.

Karte zur Analyse der Rathausstraße in Rietberg

Wir informieren passgenau

Wir stellen das für das jeweilige Bauleitplanverfahren relevante Material zum Belang "Denkmalpflege" in aufbereiteter Form für die bauleitplanerische Abwägung in den Kommunen zur Verfügung.

Blick in die Altstadt von Bad Salzuflen

Im Kern wertvoll

Stadt- und Ortskerne sind wesentliche Träger des baukulturellen und städtebaulichen Erbes. Ihre individuelle Siedlungsgeschichte macht sie einzigartig. Wir würdigen die überlieferten Werte und Strukturen und beraten die Kommunen zu deren Erhalt.

Historische Karte der Stadt Telgte

Auf die Grundlage kommt es an

Historische Karten geben Aufschluss über frühere Siedlungs- und Infrastrukturen sowie Landnutzungen und Eigentumsverhältnisse. Wir analysieren und bewerten historische Karten und zeigen räumliche Veränderungen und Kontinuitäten auf.

Teilnehmende einer Veranstaltung auf Haus Stapel

Gemeinsam zum Ziel

Wir sind Ansprech- und Diskussionsparter der Kommunen zu städtebaulich-denkmalpflegerischen Instrumenten und liefern durch unsere westfalenweiten Erfahrungswerte und fachlichen Kompetenzen Impulse für eine historisch informierte Stadtentwicklung.

Gesetzliche Grundlagen

  • Die Städtebauliche Denkmalpflege der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen nimmt die Interessen der Denkmalpflege bei Planungen und sonstigen Maßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände oder anderer öffentlicher Stellen als Träger öffentlicher Belange (§ 22 Absatz 4 Nummer 6 DSchG NRW) wahr. Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind nach § 3 DSchG NRW bei allen öffentlichen Planungen und Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen. Auch das Baugesetzbuch verweist auf den in Abwägungsprozessen zu berücksichtigenden Belang von Denkmalschutz und Denkmalpflege (§ 1 Absatz 6 Nummer 5  BauGB) bei der Erarbeitung von Bauleitplänen.
  • Gemeinden sollen nach § 30 DSchG NRW Denkmalpflegepläne aufstellen und fortschreiben. Das Denkmalfachamt ist bei dem Prozess zu beteiligen. Die Städtebauliche Denkmalpflege begleitet deren Erarbeitung.
  • Die Städtebauliche Denkmalpflege unterstützt zusammen mit dem Referat Inventarisation Kommunen bei der Erarbeitung von Denkmalbereichssatzungen nach § 10 DSchG NRW.