Kulturelles Erbe als Schutzgut von Umweltprüfungen
Umweltprüfungen sind geregelt durch europäisches und nationales Recht. Die zentrale rechtliche Grundlage bildet in Deutschland das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Umweltprüfungen sind seit den 1990er Jahren ein fest etabliertes Instrument, um bei Projekten und Planungen eine wirksame Umweltvorsorge zu gewährleisten. Durch die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter, wie Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Wasser, können frühzeitig die möglichen Folgen eines Vorhabens für die Umwelt erkannt werden. Auch das kulturelle Erbe ist eines dieser Schutzgüter und gleichrangig mit den anderen Belangen in der Umweltprüfung zu behandeln. Dabei sind nach Anlage 4 des UVPG die „Auswirkungen auf historisch, architektonisch oder archäologisch bedeutende Stätten und Bauwerke und auf Kulturlandschaften“ zu berücksichtigen1. Folglich sind im Zuge des Beteiligungsverfahrens auch die Stellungnahmen der Denkmalbehörden und Denkmalfachämter einzuholen. Die Erkenntnisse aus dem Beteiligungsverfahren und der Umweltprüfung sind eine wichtige Grundlage, um die Belange des kulturellen Erbes in angemessener Weise in den Abwägungsprozess mit anderen Belangen einzubringen. Umweltprüfungen bereiten somit Entscheidungen im Sinne der Umweltvorsorge vor. Die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens obliegt jedoch dem Trägerverfahren.
Bereits mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz im Jahr 2018 und mit dem „Osterpaket“ im Jahr 2022 wurden diverse Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, die eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Ziel haben. Dies betrifft vor allem die Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien, aber auch von Verkehrsinfrastruktur. Hierdurch werden sich die Verfahrensabläufe in den Umweltprüfungen stark verändern, was voraussichtlich zu einer Schwächung der bewährten Standards der Umweltprüfungen führen wird. Letztendlich bedeutet dies auch eine Schwächung der Belange des kulturellen Erbes in Plan- und Genehmigungsverfahren.
1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6). https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/
Leitfaden „Kulturelles Erbe in der Umweltprüfung“
In den vergangenen Jahren hat sich die Qualität von Umweltprüfungen hinsichtlich der Betrachtung des kulturellen Erbes merklich verbessert. Dennoch hat sie bis heute kein zufriedenstellendes Niveau erreicht. Es bestehen nach wie vor Defizite in der methodischen Bearbeitung dieses Schutzgutes. Aus diesem Grund haben es sich die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland zur Aufgabe gemacht, die gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft „Kulturelles Erbe in der Umweltverträglichkeitsprüfung“ der UVP-Gesellschaft vor über dreißig Jahren erstellte Handreichung „Kulturgüter in der Planung“1 zu überarbeiten und zu aktualisieren. Im Zuge der Überarbeitung werden die Inhalte des Heftes zum einen an die inzwischen geänderten rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen angepasst, zum anderen soll das Heft praxistauglicher gestaltet werden. Unterstützt werden die Landschaftsverbände dabei durch die Planungsbüros Bosch & Partner und Dr. Hartlik.
Im ersten Teil des Leitfadens werden die rechtlichen Grundlagen und der Verfahrensablauf von Umweltprüfungen sowie die Vorgaben zum Schutz des kulturellen Erbes aufgezeigt. Anschließend wird im zweiten Teil die grundlegend überarbeitete Methodik zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des kulturellen Erbes sowie der Auswirkungen von Vorhaben erläutert. Dabei werden die jeweiligen Arbeitsschritte differenziert nach dem archäologischen, dem baukulturellen und dem landschaftskulturellen Erbe dargestellt. Ergänzend stellen Arbeitshilfen im Anhang anhand von Beispielen die Verbindung zur Praxis her. Damit erhalten Planende und alle mit Kultur in der Landschaft im weitesten Sinne befassten Institutionen eine praxisbezogene Arbeitshilfe. Die Veröffentlichung des Leitfadens ist für 2024 vorgesehen.
1 UVP-Gesellschaft e.V. (Hg.), Kulturgüter in der Planung – Handreichung zur Berücksichtigung des kulturellen Erbes bei Umweltprüfungen. Köln 2014.
Die Vorträge
Das Schutzgut „Kulturelles Erbe“ – Eine Einführung
Einführend widmeten sich vormittags die Vorträge vor allem grundlegenden Informationen zum Schutzgut des kulturellen Erbes, zu Umweltprüfungen und den relevanten rechtlichen Vorgaben. In einem gemeinsamen Vortrag leiteten Dr. Dorothee Boesler, Leiterin des Referates für Städtebau und Landschaftskultur der LWL-DLBW, und Dr. Sandra Peternek, Leiterin der Außenstelle Münster der LWL-Archäologie in Westfalen, inhaltlich in das Thema des kulturellen Erbes ein. Neben Beispielen zum archäologischen, baukulturellen und landschaftskulturellen Erbe stellten sie die verschiedenen Auswirkungen durch Vorhaben auf das kulturelle Erbe vor und gingen auf den Schutzauftrag laut Landesverfassung und Denkmalschutzgesetz ein.
Kulturelles Erbe in der Umweltprüfung aus rechtlicher Sicht
Anschließend gab Johannes Bohl, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, einen profunden Überblick über die verschiedenen rechtlichen Vorgaben zum Schutzgut des kulturellen Erbes in Gesetzen und Richtlinien zur Umweltprüfung, wie dem UVPG, der SUP- und UVP-Richtlinie1, 2 sowie der Bauleitplanung3. Besonders die vorgestellten Urteile zur aktuellen Rechtsprechung ließen aufhorchen. So wird in einem aktuellen Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern4 die Bewertungsmatrix in der „Handreichung zur Berücksichtigung des kulturelles Erbes bei Umweltprüfungen“ als plausibler Bewertungsrahmen hervorgehoben.
1 Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/assessment-of-the-certain-effects-of-plans-and-programmes-on-the-environment-sea.html, abgerufen am 09.01.2024
2 Richtlinie 2011/92/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:026:0001:0021:DE:PDF
3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden isthttps://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__1.html
4 OVG Mecklenburg-Vorpommern,Urt. v. 07.02.2023 – 5 K 171/22 OVG–, Rn. 138, Mecklenburg-Vorpommern - 5 K 171/22 OVG | Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern 5. Senat | Urteil | Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage (landesrecht-mv.de), abgerufen am 08.01.24
Rolle der Umweltprüfung in (beschleunigten) Planverfahren
Nachfolgend stellte Dr. Joachim Hartlik, in seiner Funktion als erster Vorsitzender der UVP-Gesellschaft e. V., die Rolle der Umweltprüfungen in Planungsverfahren vor. Dabei ging er neben umfassenden Informationen u. a. zu den verschiedenen Typen und Verfahrensschritten von Umweltprüfungen auch auf die Umweltprüfung im Spannungsfeld der aktuellen Bestrebungen zur Verfahrensbeschleunigung ein. Als Fazit sieht er die Umweltprüfung als ein geeignetes Instrument zur Berücksichtigung und Folgenbewältigung von Auswirkungen auf das kulturelle Erbe. Aufgrund fehlender fachrechtlicher Vorgaben hält er zur Bewertung der Auswirkungen auf das kulturelle Erbe ergänzende Fachkonventionen, wie den Leitfaden „Kulturelles Erbe in der Umweltprüfung“, für erforderlich.
Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfungen im Mittelrheintal
Das völkerrechtliche Instrument der Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung erläuterte Prof. Dr. Michael Kloos, Professor für Sicherung und nachhaltige Entwicklung historischer Stadt- und Kulturlandschaften an der Hochschule RheinMain. Mit Blick auf die UNESCO-Welterbestätte Mittelrheintal stellte er die Methode zur Bewertung der Welterbeverträglichkeit am Beispiel einer geplanten Bahnübergangsbeseitigung sowie eines Wasserbauwerkes vor. Dabei hob er die Bedeutung von Visualisierungen als ein wichtiges Instrument zur Darstellung und Verdeutlichung möglicher Auswirkungen hervor. Dr. Michael Kloos plädierte dafür, dass bei der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen generell geprüft werden sollte, ob eine separate Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist, mit der die Welterbeverträglichkeit von Planungsprozessen und Vorhaben geprüft werden kann.
Ziele und Grundlagen des Leitfadens
Nach der intensiven Einführung in die Thematik am Vormittag war der Nachmittag dem überarbeiteten Leitfaden „Kulturelles Erbe in der Umweltprüfung“ gewidmet.
Dr. Martina Gelhar, Leiterin der Abteilung Kulturlandschaftspflege des LVR, führte mit ihrem Vortrag in die Ziele und Grundlagen des Leitfadens ein. Sie blickte zurück in das Jahr 1996, als der Umgang mit dem kulturellen Erbe in Umweltprüfungen noch Neuland war. Damals wurde im Rahmen einer Tagung, im so genannten Kevelaerer Appell, gefordert, „die Belange des Kulturgüterschutzes bei allen Planungen, Genehmigungs-, Planfeststellungs- und Zulassungsverfahren einzubringen und bei allen Abwägungen den Kulturgütern ein angemessenes Gewicht zu geben und dabei die Bürger frühzeitig zu beteiligen“1. Dr. Martina Gelhar stellte fest, dass sich seit dieser Zeit vieles verbessert habe. So gäben heute kulturlandschaftliche Fachbeiträge zur Landes- und Regionalplanung2 und kulturlandschaftliche Informationssysteme Auskunft über den Bestand des kulturellen Erbes. Kritisch merkte sie an, dass diese Daten jedoch für die Ebene der Zulassungsverfahren häufig nicht detailliert genug seien. Auch hinsichtlich der Qualität der Bearbeitung des kulturellen Erbes in Umweltprüfungen bestünden häufig noch Defizite. Daher hält Dr. Martina Gelhar eine systematische und standardisierte Methode zur Erfassung und Bewertung des kulturellen Erbes in Umweltprüfungen für notwendig. Der überarbeitete Leitfaden solle einen Beitrag dazu leisten.
1 Landschaftsverband Rheinland / Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (Hg.). Kulturgüterschutz in der Umweltverträglichkeitsprüfung. 6. Fachtagung 11.–12. März 1996 in Kevelaer. Tagungsbericht. Beiträge zur Landesentwicklung, Heft 53. Köln 1997.
2 https://www.lwl-dlbw.de/de/publikationen/kulturlandschaft/; https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/kulturlandschaft/kulturlandschaftsentwicklungnrw/kulturlandschaftenNRW_1.jsp.
Überblick, Inhalte und Bewertungssystematik
Nachfolgend gab Klaus Müller-Pfannenstiel vom Planungsbüro Bosch & Partner einen Überblick über den Leitfaden. Er stellte heraus, dass der neue Leitfaden, vor allem hinsichtlich der Bewertungssystematik, grundlegend überarbeitet wurde. Anhand informativer Schaubilder verdeutlichte er die neu entwickelte Methodik, die auf unterschiedlichen Bewertungsmatrizes basiert. Dabei richte sich die vierstufige Bewertung der kulturhistorischen Bedeutung insbesondere nach den gesetzlichen Vorgaben. Lägen diese nicht vor, wie es bspw. häufig bei historischen Kulturlandschaften oder erhaltenswerten städtebaulichen Ensembles der Fall sei, so erfolge eine Einzelfallbewertung auf Basis spezifischer Kriterien. Mit Hilfe eines Formblattes erläuterte Klaus Müller-Pfannenstiel anschließend die Bewertung der Umweltauswirkungen, die vor allem anhand der Bedeutung des kulturellen Erbes sowie der Art und der Intensität der Auswirkungen ermittelt wird. Zur Konkretisierung der Methode sei ein Katalog von möglichen Umweltauswirkungen und Beispielen zur Bewertung der Schwere der Umweltauswirkungen erstellt worden.
Erfassung und Bewertung des kulturellen Erbes – Beispiele
Die vorgestellte Methode wurde anschließend anhand des Beispiels einer fiktiven Straßenplanung nochmals anschaulich differenziert nach dem archäologischen, dem baukulturellen und dem landschaftskulturellen Erbe erläutert. Die Bestandserfassung und -bewertung des archäologischen Erbes sowie die Bewertung der Auswirkungen auf dieses wurde durch Martin Vollmer-König, Leiter der Abteilung Denkmalsschutz / Praktische Bodendenkmalpflege des LVR vorgestellt. Ihm war es wichtig herauszustellen, dass eine Vielzahl der Objekte des archäologischen Erbes in der Erde verborgen und damit zunächst nicht sichtbar seien. Daher sei eine frühzeitige Beteiligung des Denkmalfachamtes unerlässlich, um vorhandene Bodendenkmäler zu erfragen und die Notwendigkeit ergänzender Untersuchungen zu klären. Für das baukulturelle Erbe stellte Jascha Braun vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland die Methodik vor. Seiner Erfahrung nach bestehe vor allem hinsichtlich der erhaltenswerten Bausubstanz und der räumlichen Bezüge des kulturellen Erbes ergänzender Untersuchungsbedarf. Die Trilogie wurde durch Marion Schauerte von der LWL-DLBW durch ihre Ausführungen zum landschaftskulturellen Erbe vervollständigt. Sie machte nochmals deutlich, dass bisher große Lücken bei der Erfassung des landschaftskulturellen Erbes bestünden. Daher seien, zumindest auf der Ebene der Zulassungsverfahren, in der Regel ergänzende Erfassungen notwendig.
Kulturelles Erbe versus Planungsbeschleunigung?
Neben dem fachlichen Austausch zog sich eine wichtige Frage wie ein roter Faden durch den Tag. Diese wurde gleich zu Beginn der Veranstaltung von der Landesrätin Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger im Rahmen ihrer Grußworte aufgeworfen. Und zwar die Frage, wie der schwierige Spagat zwischen der notwendigen Beschleunigung der Verfahren und der hinreichenden Berücksichtigung und damit auch dem Schutz des kulturellen Erbes in Genehmigungsverfahren gelingen kann.
Im Laufe des Tages wurde in verschiedenen Diskussionen deutlich, dass eine gründliche Bearbeitung des kulturellen Erbes einer Planungsbeschleunigung nicht zwangsläufig entgegenstehe. So ist Klaus Müller-Pfannenstiel aus seiner langjährigen fachlichen Praxis heraus der Überzeugung, dass es nur gelingen kann, Zeit in Planverfahren einzusparen, wenn zuvor Zeit für eine angemessene Sachverhaltsermittlung investiert wird. Nur so könnten frühzeitig Konflikte erkannt und berücksichtigt werden, die zu einem späteren Zeitpunkt zu einer häufig unnötigen zeit- und kostenintensiven Verzögerung des Verfahrens führen würden. Er plädiert für den Ausbau einer guten Planungskultur mit einer frühzeitigen Einbeziehung der betroffenen Behörden als Grundlage aller Verfahren.
Programm
ab 9:30 Uhr Anmeldung
BEGRÜSSUNG
10:00 Uhr
Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger, Landesrätin für Kultur des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
GRUNDLAGEN
Moderation
Christiane Boll, LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
10:20 Uhr
Das Schutzgut „Kulturelles Erbe“ – Eine Einführung
Dr. Dorothee Boesler, LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Leiterin Referat Städtebau und Landschaftskultur
Dr. Sandra Peternek, LWL-Archäologie für Westfalen, Leiterin Außenstelle Münster
10:50 Uhr
Kulturelles Erbe in der Umweltprüfung aus rechtlicher Sicht
Johannes Bohl, Bohl & Collegen Rechtsanwälte
11:20 Uhr
Rolle der Umweltprüfungen in (beschleunigten) Planungsverfahren
Dr. Joachim Hartlik, 1. Vorsitzender der UVP-Gesellschaft e. V.
12:00 Uhr
Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfungen im Mittelrheintal
Prof. Dr. Michael Kloos, Hochschule RheinMain, UNESCO-Lehrstuhl für Historische Stadtlandschaften und Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfungen
12:30 Uhr Mittagspause
LEITFADEN „KULTURELLES ERBE IN DER UMWELTPRÜFUNG”
13:30 Uhr
Moderation
Michael Höhn, LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
13:35 Uhr
Ziele und Grundlagen des Leitfadens
Dr. Martina Gelhar, LVR-Dezernat Kultur und Landschaftliche Kulturpflege, Leiterin der Abteilung Kulturlandschaftspflege
13:55 Uhr
Überblick, Inhalte und Bewertungssystematik
Klaus Müller-Pfannenstiel, Bosch & Partner
14:40 Uhr Kaffeepause
15:00 Uhr
Erfassung und Bewertung des kulturellen Erbes – Beispiele
Dr. Jascha Braun, LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Martin Vollmer-König, LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Leiter Abteilung Denkmalschutz / Praktische Bodendenkmalpflege
Marion Schauerte, LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
RESÜMEE
16:15 Uhr
Dr. Dorothee Boesler, LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Leiterin Referat Städtebau und Landschaftskultur