LWL-Denkmalfachamt
LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
- wirkt an allen Entscheidungen der Denkmalbehörden mit
- leistet fachliche Beratung und erstellt Gutachten in allen Angelegenheiten der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes
- erforscht und untersucht die Denkmäler wissenschaftlich und veröffentlicht die Ergebnisse
- berät und überwacht die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und nimmt exemplarisch selbst Restaurierungen vor
- bringt denkmalpflegerische Belange als Träger öffentlicher Belange in alle Planungen ein, von der Landesentwicklungsplanung bis zum Bebauungsplan
- überprüft kontinuierlich Methodik und Praxis der Denkmalpflege und passt allgemeingültige Standards an aktuelle Gegebenheiten an
- erstellt Fachbeiträge zur Umsetzung der kulturlandschaftlichen Grundsätze im Bundesraumordnungsgesetz und im Naturschutzgesetz NRW
Untere Denkmalbehörden
231 Städte und Gemeinden
- erste Kontaktstelle für Denkmaleigentümer:innen
- entscheiden in allen Angelegenheiten, die ein Denkmal bereffen
- stellen Denkmäler unter Schutz
- erteilen die Erlaubnis zu baulichen Veränderungen
- stellen Bescheinigungen für Steuervergünstiungen aus
Die Unteren Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen nach Anhörung des zuständigen Denkmalfachamtes.
Obere Denkmalbehörden
18 Kreise für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
3 Bezirksregierungen für die kreisfreien Städte
- führen die Aufsicht über die Unteren Denkmalbehörden
- beraten Gemeinden ohne eigenes Bauaufsichtsamt
Die Bezirksregierungen bereiten das Denkmalförderprogramm des Landes vor und bewirtschaften die Landesmittel. Über Objekte im Eigentum oder in Nutzung des Landes oder des Bundes entscheiden sie anstelle der Unteren Denkmalbehörde.
Oberste Denkmalbehörde
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- führt die Aufsicht über die Oberen und Unteren Denkmalbehörden
- entscheidet, wie die Fördermittel des Landes verteilt werden
Entscheidet die Untere Denkmalbehörde abweichend von der Stellungnahme des Denkmalfachamts, kann dieses eine Prüfung und Entscheidung durch die Oberste Denkmalbehörde herbeiführen.
Weitere Beteiligte
Viele weitere Beteiligte arbeiten haupt- und ehrenamtlich in Denkmalschutz und Denkmalpflege mit.
- Denkmaleigentümer:innen
- Kirchen
- Stiftungen, z.B. die Deutsche Stiftung Denkmalschutz
- Verbände und Vereine
- Ehrenamtliche
- Planungs- und Architekturbüros
- Politik und Verwaltung
- länderübergreifende Vereinigungen wie die Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern (VDL) oder das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (DNK)
- internationale Organisationen wie die UNESCO, ICOMOS und das European Heritage Heads Forum
Unsere Rolle in den Verfahren
Eintragung eines Denkmals
Die Unteren Denkmalbehörden vollziehen nach Anhörung der Denkmalfachämter die Eintragung eines Denkmals in die Denkmalliste der jeweiligen Kommune. Sie erstellen die Eintragungsbescheide und erteilen auch Auskunft darüber, ob ein Objekt in die Denkmalliste eingetragen ist (vgl. §§ 2, 4, 5 und 23 DSchG NRW). Viele Untere Denkmalbehörden führen ihre Denkmalliste bereits digital, so dass die Auskunft hier auch über das Internet abzufragen ist.
Veränderungen und Baumaßnahmen
Die Untere Denkmalbehörde erteilt nach Anhörung des Denkmalfachamtes die erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnisse für bauliche Maßnahmen am Denkmal. Für alle Veränderungen muss daher vorab bei der Unteren Denkmalbehörde ein Antrag gestellt werden. Die denkmalrechtliche Erlaubnis ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme finanzieller Hilfen und steuerlicher Vorteile.
Die Denkmalfachämter der Landschaftsverbände stehen allen Eigentümer:innen, Architekt:innen und Denkmalbehörden für eine denkmalfachliche Beratung zur Verfügung.