Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in Deutschland Sache der Länder. Nordrhein-Westfalen hat seit 1980 ein Denkmalschutzgesetz, das die Grundlage des Denkmalrechts bildet. Es regelt den Umgang mit Bau-, Garten- und beweglichen Denkmälern, Denkmalbereichen und Bodendenkmälern. Darüber hinaus bestimmt es die Aufgaben und Zuständigkeiten der Denkmalbehörden in NRW.
Am 6. April 2022 verabschiedete das Landesparlament ein neues nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz, das am 1. Juni 2022 in Kraft trat. Eine Evaluation des neuen Gesetzes ist für 2025 vorgesehen.
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Neuauflage im Jahr 2022
Eine Evaluation im Jahr 2018 ergab, dass sich das nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz von 1980 grundsätzlich bewährt hat. Als Defizit stellte sie die personelle Ausstattung, insbesondere der kleinen und mittleren Unteren Denkmalbehörden, heraus. Dennoch reduziert das neue Denkmalschutzgesetz im Bereich der Baudenkmalpflege die Beteilungsrechte der Denkmalfachämter. Zudem räumt es Kirchen und Religionsgemeinschaften Sonderrechte gegenüber anderen Denkmaleigentümer:innen ein. Fachfremde Belange stellt es stärker in den Vordergrund. Vor diesem Hintergrund kritisieren Verbände, Stiftungen und Hochschulvertreter das neue nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz: Sie befürchten, dass Entscheidungen über Denkmäler vermehrt ohne ausreichende fachliche Grundlage getroffen werden.
Ein neues Gesetz sollte die Denkmäler in Nordrhein-Westfalen klimafreundlicher machen und ihre Pflege erleichtern. Im Streit um das Herforder Stadttheaters wird deutlich: Es könnte stattdessen Bauwende und Denkmalschutz untergraben.
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Schwere Zeiten für Denkmäler
Gemeinsam mit Vereinen, Verbänden und Initiativen, Stiftungen, Hochschullehrern und Fachorganisationen übt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz Kritik am neuen Denkmalschutzgesetz NRW.
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Sorge um Denkmallandschaft
Der Westfälische Heimatbund äußert sich besorgt um die Denkmalllandschaft in NRW. WHB-Geschäftsführerin Dr. Silke Eilers appelliert an die Entscheider, die Thematik in der aktuellen Legislaturperiode noch einmal aufzugreifen.
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Nutzen statt Schützen?
Im Interview mit dem Westfalenspiegel sprechen Dr. Holger Mertens, Leiter des Denkmalfachamtes beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), und Prof. Michael Rind, Chef-Archäologe in Westfalen, über die Folgen des Gesetzes.
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Schon jetzt negative Auswirkungen
Bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Denkmalschutzgesetzes hat sich die Zahl der Anträge auf vollständigen oder Teilabbruch von Baudenkmälern in den vergangenen sechs Monaten gegenüber dem halben Jahr zuvor fast vervierfacht.
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